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   BGH, 17.08.1977 - 2 StR 209/77   

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BGH, 17.08.1977 - 2 StR 209/77 (https://dejure.org/1977,8870)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1977 - 2 StR 209/77 (https://dejure.org/1977,8870)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1977 - 2 StR 209/77 (https://dejure.org/1977,8870)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags, fortgesetzten sexuellen Missbrauchs eines Kindes in einem besonders schweren Fall - Keine Möglichkeit der getrennte Prüfung der Schuldfrage und Straffrage bezüglich des Totschlags - Bedeutung des "im Zweifel für den Angeklagten" - Keine ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 17.08.1977 - 2 StR 209/77
    Bei diesen wechselnden Einlassungen mußte die Strafkammer versuchen, sich im Wege freier Beweiswürdigung eine Überzeugung von dem tatsächlichen Geschehen zu verschaffen (vgl. BGHSt 10, 208; BGH, Urt. vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 321/68 -).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn"

    Auszug aus BGH, 17.08.1977 - 2 StR 209/77
    Dann hat der Angeklagte in der Tat die Mißhandlung selbst verschuldet, d.h. dem Opfer hierzu im gegebenen Augenblick durch sein eigenes Verhalten genügenden Anlaß gegeben (vgl. OGHSt 2, 340, 342; BGHSt 21, 14; BGH, Urteile vom 15. März 1973 - 1 StR 110/73 - und vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 667/72 - Lange in LK 9. Aufl. § 213 Rdn. 3).
  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 667/72

    Strafbarkeit wegen Totschlags, Zuhälterei und Fahnenflucht - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 17.08.1977 - 2 StR 209/77
    Dann hat der Angeklagte in der Tat die Mißhandlung selbst verschuldet, d.h. dem Opfer hierzu im gegebenen Augenblick durch sein eigenes Verhalten genügenden Anlaß gegeben (vgl. OGHSt 2, 340, 342; BGHSt 21, 14; BGH, Urteile vom 15. März 1973 - 1 StR 110/73 - und vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 667/72 - Lange in LK 9. Aufl. § 213 Rdn. 3).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 321/68

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Tatbegehung im Affektstau - Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 17.08.1977 - 2 StR 209/77
    Bei diesen wechselnden Einlassungen mußte die Strafkammer versuchen, sich im Wege freier Beweiswürdigung eine Überzeugung von dem tatsächlichen Geschehen zu verschaffen (vgl. BGHSt 10, 208; BGH, Urt. vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 321/68 -).
  • BGH, 15.05.1973 - 1 StR 110/73

    Maßstab zur Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei fehlender Blutprobe -

    Auszug aus BGH, 17.08.1977 - 2 StR 209/77
    Dann hat der Angeklagte in der Tat die Mißhandlung selbst verschuldet, d.h. dem Opfer hierzu im gegebenen Augenblick durch sein eigenes Verhalten genügenden Anlaß gegeben (vgl. OGHSt 2, 340, 342; BGHSt 21, 14; BGH, Urteile vom 15. März 1973 - 1 StR 110/73 - und vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 667/72 - Lange in LK 9. Aufl. § 213 Rdn. 3).
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